Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 21.07.2021)

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stadt Wolfenbüttel bemüht, ihre Internetseite www.lessingstadt-wolfenbuettel.de sowie ihre Unterseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2020 durchgeführten BITV/WCAG Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website nur teilweise damit vereinbar. Nicht erfüllte Kriterien wurden im Zuge der Bemühungen zur Barrierefreiheit bereits im ersten Halbjahr 2021 nachgebessert.

Nicht oder nur teilweise barrierefrei sind weiterhin folgende Inhalte:

  • Dateien in verschiedenen Formaten (PDF, XLS(X), DOC(X), PPT(X)): Diese sind bisher nur in wenigen Fällen auf Barrierefreiheit geprüft, daher wird momentan davon ausgegangen, dass diese nicht barrierefrei sind. Aufgrund der großen Anzahl von Dateien ist der Aufwand, diese in barrierefreie Dateien umzuwandeln, unverhältnismäßig groß.
  • Alternativtexte für Bilder: Es sind einige Bilddateien vorhanden, bei denen kein Alternativtext angezeigt wird. Aufgrund der Vielzahl der Bilddateien werden diese – soweit nötig - erst nach und nach mit Alternativtexten versehen werden können.
  • Video-Dateien: Die meisten Videos enthalten keine Audiodeskriptionen. Es ist geplant als Alternative ein rein audio-gestütztes Informationsangebot zu schaffen.

Diese Erklärung wurde am 21. Juli 2021 erstellt und am 21. Juli 2022 ergänzt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir bemühen uns, die touristische Internetseite der Stadt Wolfenbüttel fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.

Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie uns Hinweisformular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren.

Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

    Schlichtungsverfahren

    Sie können bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, auch einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen, sollten Sie der Meinung sein, auf Ihren Hinweis hin wurde nicht oder nur unzureichend Abhilfe geleistet.

    Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

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